Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Wir beraten Sie gerne telefonisch von Mo. - Fr. zwischen 9 und 14 Uhr unter 01573 00 63 665
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Immer dieselbe Haushaltshilfe
- Ohne private Zuzahlung
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad?
Alle Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | Haushaltshilfe |
|---|---|
| Ab Grad 1 | 3 Std. monatl. |
| Ab Grad 2 | bis 10 Std. monatl. |
| Pflegegrad | Haushaltshilfe |
|---|---|
| Bei Grad 2 | + 8 Std. monatl. |
| Bei Grad 3 | + 15 Std. monatl. |
| Bei Grad 4 | + 19 Std. monatl. |
| Bei Grad 5 | + 24 Std. monatl. |
Wir sind für Sie da
Betreuung & Planung
Betreuung & Planung
Betreuung & Planung
Fachliche Leitung
Verwaltung & IT
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Bei welchem Pflegegrad bekommt man eine Haushaltshilfe?
Bereits ab Pflegegrad 1. Jeder anerkannte Pflegegrad (1 bis 5) berechtigt zu einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse, solange Sie zu Hause versorgt werden. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Stunden sind möglich – Ihren persönlichen Anspruch zeigt Ihnen unser Rechner weiter oben.
Wie rechne ich eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse ab?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, gar nicht selbst. Sie unterschreiben einfach nach jedem Einsatz bei der eingesetzten Kraft und wir machen den Rest. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – egal ob AOK, Techniker, Barmer oder eine andere gesetzliche Kasse. Sie müssen keine Rechnungen einreichen und nicht in Vorkasse gehen.
Wird mein Pflegegeld gekürzt?
Für bis zu 10 Stunden pro Monat: nein. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind zusätzliche Leistungen – Ihr Pflegegeld bleibt zu 100 % erhalten. Nur wenn Sie darüber hinaus Pflegesachleistung in zusätzliche Stunden umwandeln, wird das Pflegegeld anteilig angerechnet. Wir rechnen Ihnen vorab genau vor, was das für Sie bedeutet.
Wann zahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?
Sobald ein Pflegegrad vorliegt und die Putzfrau bzw. Haushaltshilfe über einen anerkannten Anbieter kommt. Selbst organisierte private Putzhilfen kann die Pflegekasse dagegen nicht bezahlen. Als anerkannter Anbieter übernehmen wir Reinigung, Wäsche und mehr – vollständig über Ihre Pflegeleistungen finanziert.
Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?
Über den Entlastungsbetrag leider nicht. Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen anerkannter Anbieter – Tochter, Sohn oder Nachbarn können darüber nicht abgerechnet werden, auch nicht auf Rechnung. Genau dafür gibt es Dienste wie uns: Sie erhalten professionelle, versicherte Unterstützung, Ihre Angehörigen werden entlastet, statt selbst putzen zu müssen – und bezahlt wird alles von der Pflegekasse.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag von 131 € nicht nutze?
Dann verschenken Sie bares Geld. Nicht genutzte Beträge sammeln sich zwar an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden, danach verfallen sie jedoch ersatzlos. Eine Auszahlung ist nicht möglich, der Betrag ist zweckgebunden. Unser Tipp: lieber rechtzeitig starten als Ansprüche verfallen lassen.
Was übernimmt die Haushaltshilfe konkret?
Haushaltsreinigung, Wäsche und Bügeln, Einkäufe und Besorgungen, Fensterputzen und mehr – abgestimmt auf Ihre Wünsche und in Ihrem Tempo. Eine vollständige Übersicht finden Sie unter Unsere Leistungen.
Kommt immer dieselbe Haushaltshilfe zu mir?
Ja. Sie haben eine feste Einsatzkraft, die fair und fest bei uns angestellt ist. So entsteht Vertrautheit und Sie müssen nicht jedes Mal neu erklären, wie Sie es gerne haben.
Wie schnell kann es losgehen?
In der Regel starten wir innerhalb weniger Tage. Sie müssen vorab nichts bei Ihrer Pflegekasse beantragen – Ihr Pflegegrad genügt, alles Weitere übernehmen wir. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie kurzfristig ein Angebot und in der Regel nach wenigen Tagen einen Terminvorschlag für zukünftige, regelmäßige Einsätze.
Ich bin privat pflegeversichert – geht das auch?
Ja. Bei privaten Pflegepflichtversicherungen läuft die Abrechnung meist per Kostenerstattung: Sie reichen unsere Rechnung bei Ihrer Versicherung ein und erhalten den Betrag erstattet. Sprechen Sie uns gerne an – wir kennen die Abläufe.
Nehmen Sie Kontakt auf
Rufen Sie uns ganz unverbindlich an, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail oder füllen einfach unser Onlineformular aus!